Das neue Bürgergeld: Erhöhung zum 1.1.2024
Das Bürgergeld dient als Grundsicherung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Es wurde zum 1.1.2023 auch in Münster eingeführt und löste die bisherigen Harz 4-Regelungen ab. Die wichtigsten Regelungen im Überblick:
- Die Regelsätze wurden 2023 auf bis zu 502 Euro erhöht.
- Zum 1.1.2024 steigen die Regelsätze auf bis zu 563 Euro. Sie sind an die Inflationsrate gekoppelt.
- Das Schonvermögen beträgt im ersten Jahr 40.000 EUR, nach einem Jahr 15.000 EUR. Für weitere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft erhöht sich der Betrag.
- Das Vermögen und die Angemessenheit der Wohnung werden erst nach einem Jahr überprüft.
Weitere Informationen auf der Webseite des BMAS
Wo beantrage ich Bürgergeld in Münster?
In Münster ist das Jobcenter für die Antragstellung zuständig. Es gibt drei dezentrale Standorte und die Berufsjugendagentur (U25), an denen der Antrag gestellt werden kann.
Anträge können digital gestellt werden oder man kann online einen Termin buchen.
Weitere Informationen wie Kontakt- und Adressdaten
Welche Unterlagen brauche ich in Münster für den Bürgergeld-Antrag?
Neben dem Antrag braucht man für das Bürgegeld zusätzliche Nachweise z.B. zu folgenden Themen:
- Bedarfsgemeinschaft / Kinder
- Einkommen
- Vermögen
- Ausweise oder Reisepässe
Das Antragsformular kann auch online heruntergeladen, ausgefüllt und dann ausgedruckt werden.
Links zu den Anträgen für Münster
Gibt es in Münster unabhängige Beratungsstellen zum Bürgergeld?
Neben den Jobcentern gibt es in Münster viele unabhängige Beratungsstellen und Initiativen, die Betroffene zum Bürgergeld beraten und in vielen Fällen auch direkt unterstützen. Sowohl beim Ausfüllen des Antrags, beim Umgang mit dem Jobcenter als auch bei rechtlichen Fragen helfen diese meist kostenlosen Beratungsangebote. Hierzu gibt es kirchliche, politische und freie Angebote der Beratung in Münster.
Unabhängige Bürgergeld Beratungsstellen in Münster